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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Velofabrik (Schweiz) AG

  1. Präambel

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die umfassenden Geschäftsbedingungen und Leistungen zwischen der Velofabrik (Schweiz) AG, Florastrasse 17, 8008 Zürich (nachfolgend Velofabrik), und ihren Kunden.

Abweichungen von diesen AGB sind nur schriftlich, von beiden Parteien unterzeichnet, möglich.

  1. Angebot und Vertragsabschluss

Die Darstellung von Produkten und/oder Dienstleistungen auf der Homepage von Velofabrik (<www.velofabrik.ch>), auf Social-Media-Kanälen, in Warenkatalogen, Prospekten usw. dient ausschliesslich der Illustration und ist kein verbindlicher Antrag, sondern ein unverbindlicher (Online-)Katalog bzw. eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, das Produkt und/oder die Dienstleistung (nachfolgend einzeln oder zusammen Produkt) in der Filiale von Velofabrik zu bestellen und/oder unmittelbar in der Filiale zu erwerben. Sämtliche Informationen auf der Homepage von Velofabrik, auf Social-Media-Kanälen, in Warenkatalogen, Prospekten usw. sind für Velofabrik unverbindlich und stellen keine Zusicherung im Rechtssinn dar.

Eine Bestellung des Kunden gilt als bindendes Angebot an Velofabrik zum Abschluss eines Vertrags. Ein Vertrag kommt erst durch Kaufbestätigung bzw. Rechnungszustellung zustande. Velofabrik bleibt bis zur Kaufbestätigung bzw. Rechnungszustellung frei, Produktbestellungen mit oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall wird der Kunde unmittelbar darüber informiert, und allfällig bereits geleistete Zahlungen werden ihm zurückerstattet.

Ist der Vertragsgegenstand eine Sonderbestellung oder eine nach den Wünschen des Kunden gefertigte Spezialanfertigung, so kommt der Vertrag bereits mit der Annahme der Bestellung durch Velofabrik zustande. Bei Spezialanfertigungen und Sonderbestellungen besteht kein Recht auf Annullation im Falle eines Lieferverzugs.

Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich. Lieferverzug aufgrund höherer Gewalt (z.B. Versand- oder Lieferstörungen, Naturereignisse, Krieg, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Anordnungen) berechtigt im Übrigen nicht zur Annullation der Bestellung.

Kann nur ein Teil der bestellten Produkte infolge höherer Gewalt nicht geliefert werden, ist Velofabrik zur Teillieferung berechtigt. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Annullation der gesamten Bestellung. Weitergehende Ansprüche des Kunden aus Lieferverzug oder (Teil-)Ausfall der Lieferung sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Eine Lieferung erfolgt in der Filiale oder durch Versendung des Produkts nach Wahl von Velofabrik per Post, Spedition oder Paketdienst an die vom Kunden mitgeteilte Adresse. Velofabrik liefert ausschliesslich an Lieferorte in der Schweiz.

  1. Preise

Die Preise von Velofabrik verstehen sich in Schweizer Franken, inkl. jeweils anwendbare Mehrwertsteuer (MWST) und, wenn anwendbar, inkl. vorgezogener Recyclinggebühr. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.

Nebenkosten wie z.B. Liefer-, Service-, Reparaturleistungen und Montagegebühren sind im Preis nicht enthalten, werden separat ausgewiesen und können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Velofabrik behält sich jederzeitige Preis- und/oder Nebenkostenänderungen ausdrücklich vor. Massgeblich sind die im Zeitpunkt der Bestellung oder bei unmittelbaren Erwerb vor Ort gültigen Filial-Preise.

  1. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Es gelten die in der Filiale angegebenen Zahlungsmittel.

Die Produkte bleiben im Eigentum von Velofabrik, bis der vollständige Kaufpreis (inkl. aller Nebenkosten) bei Velofabrik eingegangen ist. Velofabrik ist berechtigt, einen Eintrag des Vorbehalts im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, das Produkt sorgfältig zu behandeln, solange sich dieses im Eigentum von Velofabrik befindet. Der Kunde ist vor Eigentumsübergang nicht berechtigt, das Produkt ohne Zustimmung von Velofabrik zu verpfänden, zu verarbeiten oder umzugestalten.

  1. Montage- und Serviceleistungen

Die Montage beinhaltet das Auspacken und Montieren der bestellten Produkte durch Velofabrik. Montagegebühren werden separat, zusätzlich zum Preis der bestellten Produkte, ausgewiesen und können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Serviceleistungen beinhalten alle Arten von Service-, Reinigungs- und Änderungsarbeiten sowie Funktionskontrollen bei Velos. Serviceleistungen werden nach einer pauschalen Aufwandgebühr verrechnet, wobei für Arbeiten, die im Service nicht enthalten sind, wie etwa das Ersetzen von Verschleissteilen (z.B. Kette, Kassette, Kettenblätter, Reifen, Bremsbeläge), separat eine Aufwandsentschädigung von CHF 150.00/Stunde verrechnet wird.

  1. Mängelrüge und Gewährleistung

Der Kunde hat das Produkt nach dessen Übergabe bzw. dessen Auslieferung unverzüglich auf allfällige Mängel zu prüfen. Mängelrügen sind sofort, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe bzw. nach Auslieferung des Produkts, durch den Kunden gegenüber Velofabrik geltend zu machen. Mängel, die bei der sofortigen, ordnungsgemässen Prüfung des Kunden nicht erkennbar waren (versteckte Mängel), müssen unverzüglich nach deren Entdeckung gegenüber Velofabrik gerügt werden.

Velofabrik übernimmt die Gewährleistung für die Mängelfreiheit der erhaltenen Produkte während 24 Monaten (Art. 210 OR). Beim Kauf von gebrauchten Produkten gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe bzw. mit der Versendung des Produkts an den Kunden zu laufen.

Velofabrik kann die Gewährleistungsleistung wahlweise durch kostenlose Reparatur (Nachbesserung), gleichwertigen Ersatz (Austausch) oder Rückerstattung des Kaufpreises erbringen. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere allfälliger Schadenersatz für direkte oder indirekte Schäden.

Der Entscheid über die Art der Mangelbehebung (insbesondere über Austausch eines Einzelteils oder Austausch der Gesamtprodukte) liegt bei Velofabrik. Für die Dauer der Reparatur oder der Zeit bis zur Lieferung eines Austauschprodukts besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Ersatzprodukt. Das defekte Produkt oder die ersetzten Teile gehen in das Eigentum von Velofabrik oder des Herstellers über.

Kein Gewährleistungsanspruch besteht insbesondere für Schäden, die auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung oder Handhabung des Produkts, Schlag- oder Sturzschäden, Feuchtigkeitsschäden, Elementarschäden, natürliche Abnützung, Fehlmanipulationen, Verwendung von fremden Ersatzteilen sowie Eingriffe in das Produkt oder dessen Modifikation zurückzuführen sind. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Verschleissteile (z.B. Batterien, Akkus, Netzkabel, Adapter, Leuchtmittel, Ketten, Kassetten, Kettenblättern, Reifen, Bremsbeläge) sowie Softwareprobleme.

Sofern die Herstellergarantie über die Gewährleistung von Velofabrik hinausgeht, räumt Velofabrik diese dem Kunden ebenfalls ein.

Der Kunde ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz seiner Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste sowie für die Bereitstellung und Aufrechterhaltung digitaler Leistungen des Herstellers eines Produkts und/oder eines Drittanbieters übernimmt Velofabrik keine Haftung.

  1. Umtausch und Rückgabe

Der Kunde hat unter den nachfolgenden Voraussetzungen ein Umtausch- bzw. Rückgaberecht:

Ein Produkt kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zurückgegeben werden. Massgebend ist das Datum des Kassenzettels bzw. der Rechnung.

Fahrräder und Elektro-Fahrräder sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Versiegelte und/oder in Plastik verschweisste Produkte können nur in ungeöffnetem Zustand zurückgenommen werden. Vom Umtausch und/oder vor der Rückgabe ausgenommen sind Sonderbestellungen und auf Kundenwunsch gefertigte Produkte.

Das Produkt muss originalverpackt, ungebraucht, komplett mit allem Zubehör und unbeschädigt sein. Ein allfälliges Siegel darf nicht gebrochen sein.

Der Kaufpreis wird dem Kunden in Form eines Warengutscheins zurückerstattet.

Die Rückgabe hat in der Velofabrik-Filiale, Florastrasse 17, 8008 Zürich, zu erfolgen.

  1. Haftungsbeschränkung

Velofabrik haftet nicht für (i) leichte und mittlere Fahrlässigkeit, (ii) direkte (unmittelbare) und indirekte (mittelbare) Schäden, Folgeschäden und entgangenem Gewinn, (iii) Schäden aus Lieferverzug. Auch übernimmt Velofabrik keinerlei vertragliche oder ausservertragliche Haftung für Schäden, die durch zur Leistungserbringung beigezogene Hilfspersonen verursacht werden.

  1. Datenschutz

Velofabrik ist der Schutz der persönlichen Daten des Kunden wichtig. Nähere Informationen zum Umgang von Velofabrik mit Daten findet sich in der Datenschutzerklärung von Velofabrik (abrufbar unter <https://velofabrik.ch/impressum-datenschutz/>).

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Velofabrik und dem Kunden ist Schweizer Recht anwendbar. Das Wiener Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Rechtsverhältnissen zwischen der Velofabrik und dem Kunden ist für einen Konsumenten Zürich oder der Wohnsitz des Kunden. Im Übrigen sind die ordentlichen Gerichte von Zürich ausschliesslich zuständig.

  1. Schlussbestimmungen

Velofabrik behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Es gelten jeweils die AGB, wie sie auf der Homepage von Velofabrik und in der Filiale publiziert sind. Massgebend ist bei Bestellungen jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden kann.

 

Velofabrik (Schweiz) AG, Zürich, 31.08.2024